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IHR URLAUB beginnt beim PARKEN

Partnerparkplatz von Park-to-Fly24

Dieser Mietvertrag kommt mit Erhalt der Vertragsbestätigung des Vermieters durch den Mieter zustande. Die Zahlung des Mietzinzes erfolgt in bar. Der Mieter ist verpflichtet, folgende Angaben zu machen:

  • amtliches KFZ - Kennzeichen des eingestellten PKW´s;
  • Anzahl der Mitreisenden;
  • planmäßiger Zeitpunkt des Abflugs und Flugnummer;
  • planmäßiger Zeitpunkt der Ankunft / Rückkehr und Flugnummer.

Soweit es zu Änderungen der Abflugs - und / oder Ankunftszeiten kommt, wird der Mieter den Vermieter unter Telefon - Nummer 0172 3719755 oder aus dem Ausland 0049172 3719755 informieren. Verlängert sich die Parkdauer über die ursprüngliche vereinbarte Parkdauer, so hat der Mieter den Mietzins für die verlängerte Parkdauer bei der Parkaufsicht im Parkierungsobjekt zum jeweils gültigen regulären Tarif nachzuzahlen. Der reguläre Tarif wird vom Vermieter festgesetzt und kann von den angegebenen Preisen abweichen.

Vertragspartner auf Seiten des Vermieters ist:

  • Airportpark24
  • Jacqueline Mucha
  • Gustav - Adolf - Allee 9
  • 04158  Leipzig

2.Widerrufsbelehrung:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E - Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

  • Airportpark24
  • Jacqueline Mucha
  • Gustav - Adolf - Allee 9
  • 04158 Leipzig
  • Telefon - Nr.:  0341 / 2458125
  • Telefax - Nr.: 0341 / 2458137
  • Mobil-Nr.: 0172 / 3719755
  • E - Mail Adresse: info@airportpark24.de

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insofern ggf. Wertersatz leisten.

Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Einfahrt in das Parkierungsobjekt, bzw. Abgabe des PKW etc.)

3.Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter für die Mietdauer einen Stellplatz im umseitig genannten Parkierungsobjekt zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes besteht nicht.

4. Der Stellplatz darf ausschließlich zur Einstellung von Personenkraftfahrzeugen genutzt werden, die zum Verkehr auf öffentlichen Strassen zugelassen sind. Eine Nutzungsüberlassung des Stellplatzes an Dritte ist unzulässig. Bei der Nutzung der Parkierungsanlage hat der Mieter die in der Parkierungsanlage befindlichen Verkehrszeichen zu beachten und die Anweisung des Personals des Vermieters zu befolgen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Strassenverkehrsordnung.

5. Je nach Bedarf des Mieters kann, für die Anzahl der zuvor mitgeteilten Insassen eingestellter Personenkraftwagen, ein kostenloser Shuttle - Service (einmaliger Transfer des Mieters und der im eingestellten Fahrzeug Mitreisenden zum Flughafen und zurück) in Anspruch genommen werden.

6. Der vereinbarte Mietzins beinhaltet das Entgelt für die Bereitstellung des Stellplatzes, sämtliche auf den Stellplatz entfallenden Betriebskosten des Parkierungsobjektes, sowie die anfallende gesetzliche Umsatzsteuer.

7. Der Mietzins für den umseitig vereinbarten Nutzungszeitraum ist im voraus nach Abschluss des Mietvertrages in bar zu entrichten. Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

8. Die Einstellung von Fahrzeugen erfolgt auf Gefahr des Mieters bzw. Einstellers. Der Vermieter übernimmt keinerlei Obhutspflichten für das eingestellte Fahrzeug, insbesondere keine Bewachung oder Verwahrung. Außerhalb der Öffnungszeiten des Parkierungsobjektes erfolgt kein Winterdienst. Das Betreten des Parkierungsobjektes erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.

9. Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner Angestellten und Beauftragten. Der Mieter ist verpflichtet, jeden Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Parkierungsobjektes anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die ausschliesslich durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind.

10. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Vermieter der Dritten zugefügten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch für von ihm zu vertretende Verunreinigungen der Parkierungsanlage.

11. Der Mietvertrag ist für die in der Anmeldemaske genannten Vertragslaufzeit abgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

12. Der Vermieter ist bei Verstössen des Mieters gegen gesetzliche oder ordnungsbehördliche Vorschriften, die Pflichten gemäss dieses Mietvertrages zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter dieses Verhalten trotz schriftlicher Abmahnung fortsetzt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

13. Dem Vermieter steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters, insbesondere dem eingestellten Fahrzeug zu.

14. Sämtliche Willenserklärungen und Mitteilungen des Mieters sind unter Angabe der Buchungsnummer ausschliesslich an die unter Pkt. 2 genannte Adresse des Vermieters oder an die Parkaufsicht im jeweiligen Parkierungsobjekt zu richten.

15. Der Mieter gestattet dem Vermieter, zur Durchführung des Shuttle - Service folgende personenbezogene Daten (einschliesslich etwaiger Änderungen) des Mieters an den Betreiber des Shuttle - Service zur Verfügung zu stellen:

  • Name und Vorname des Mieters;
  • Anzahl der Mitreisenden;
  • planmässiger Zeitpunkt des Abflugs und Flugnummer;
  • planmässiger Zeitpunkt der Ankunft / Rückkehr und Flugnummer
  • Standort des PKW´s des Mieters.

16. Die Pflicht des Vermieters ruht, solange die Erbringung der Dienstleistung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt oder sonstige Umstände wie Streik, Aussperrung oder behördliche Verfügung), wesentlich erschwert oder unmöglich wird.

17. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen gleichwohl wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine unwirksame Vertragsbestimmung nach Treu und Glauben durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Ist dies nicht möglich, tritt die gesetzliche Regelung an die Stelle der unwirksamen Bestimmung.

18. Der Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die aus diesem Vertrag entstehen, ist der Geschäftssitz (Leipzig) des Auftragnehmers.

AGB

Intern

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